GTM-Glossar · Compliance & Recht
UWG §7
Die deutsche wettbewerbsrechtliche Vorschrift zur unzumutbaren Belästigung durch Werbung, einschließlich Kaltakquise per Telefon und Werbe-E-Mail.
[01]Was es bedeutet
Sie unterscheidet nach Kanal: Werbe-E-Mails an Unternehmen setzen grundsätzlich eine Einwilligung voraus, während Kaltanrufe bei Unternehmen zulässig sein können, wenn sich eine mutmaßliche Einwilligung belegen lässt. Die Dokumentation der Grundlage zählt ebenso viel wie die Grundlage selbst.
[02]Warum es zählt
DACH ist der Markt, in dem die Lücke zwischen amerikanischen Outbound-Gewohnheiten und lokalem Recht am größten ist. Wer das falsch macht, riskiert Abmahnungen, Unterlassungsverfügungen und Kostenbescheide – dazu Reputationsschaden bei genau den Käufern, die Sie gewinnen wollen.
[03]Wo es schiefgeht
[04]Verwandte Begriffe
