GTM-Glossar · Compliance & Recht

UWG §7

Die deutsche wettbewerbsrechtliche Vorschrift zur unzumutbaren Belästigung durch Werbung, einschließlich Kaltakquise per Telefon und Werbe-E-Mail.

[01]Was es bedeutet

Sie unterscheidet nach Kanal: Werbe-E-Mails an Unternehmen setzen grundsätzlich eine Einwilligung voraus, während Kaltanrufe bei Unternehmen zulässig sein können, wenn sich eine mutmaßliche Einwilligung belegen lässt. Die Dokumentation der Grundlage zählt ebenso viel wie die Grundlage selbst.

[02]Warum es zählt

DACH ist der Markt, in dem die Lücke zwischen amerikanischen Outbound-Gewohnheiten und lokalem Recht am größten ist. Wer das falsch macht, riskiert Abmahnungen, Unterlassungsverfügungen und Kostenbescheide – dazu Reputationsschaden bei genau den Käufern, die Sie gewinnen wollen.

[03]Wo es schiefgeht

Ein US-Playbook mit E-Mail-Fokus unverändert nach Deutschland kopieren.Sich auf das berechtigte Interesse berufen, als wäre damit die Frage der elektronischen Werbung geklärt.Keine Dokumentation, warum ein bestimmter Kontakt über einen bestimmten Kanal angesprochen wurde.

Übertragen Sie das auf Ihren Markt.

Ein Strategisches Market Audit macht aus Definitionen einen durchkalkulierten Plan für DACH, Benelux oder Frankreich.

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