Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Bedingungen legen fest, wie CxLEVER Mandate führt: klar abgegrenzter Leistungsumfang, meilensteinbasierte Governance und Eigentum des Kunden an allen Assets, die wir bauen. Sie gelten für alle Mandate zwischen Unternehmen.
Stand: 16.06.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Beratungs-, Go-to-Market- und Umsetzungsleistungen, die CxLEVER („CxLEVER“) gegenüber unternehmerischen Kunden (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB) erbringt. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn CxLEVER ihnen schriftlich zugestimmt hat. Diese Bedingungen gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen; gegenüber Verbrauchern werden keine Leistungen angeboten.
2. Leistungen und Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang, die Liefergegenstände, Meilensteine und Zeitpläne des jeweiligen Mandats werden in einem individuellen Angebot oder einer Leistungsbeschreibung („SOW“) festgelegt. CxLEVER erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines professionellen Beratungshauses. Soweit im SOW nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart ist, handelt es sich um Dienstleistungen und nicht um Werkleistungen; kommerzielle Ergebnisse wie Pipeline- oder Umsatzwerte sind Zielgrößen und keine zugesicherten Erfolge.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich alle Informationen, Materialien, Entscheidungen und Zugänge (einschließlich Systemen und Ansprechpartnern) bereit, die für die Leistungserbringung erforderlich sind. Vom Kunden verursachte Verzögerungen verlängern vereinbarte Zeitpläne entsprechend.
4. Vergütung, Rechnungsstellung und Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus dem SOW auf Retainer-, Meilenstein- oder Projektbasis. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB). Lizenzen für Werkzeuge Dritter werden auf die Konten des Kunden registriert und diesem unmittelbar in Rechnung gestellt.
5. Eigentum an Assets und Fähigkeitstransfer
Sämtliche Arbeitsergebnisse, Daten, Accounts, Playbooks und digitalen Assets, die im Rahmen eines Mandats für den Kunden erstellt werden, stehen im Eigentum des Kunden und verbleiben dort („Asset-Eigentum“). CxLEVER behält das Eigentum an seinen vorbestehenden Methodiken, Frameworks und Werkzeugen; der Kunde erhält daran ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Recht zur internen Nutzung, soweit sie in den Liefergegenständen enthalten sind.
6. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Mandat erhalten, während der Laufzeit und für drei Jahre danach vertraulich. Gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.
7. Datenschutz
Die Parteien halten das geltende Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG) ein. Soweit CxLEVER personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Einzelheiten regelt das Datenschutz- & DSGVO-Center.
8. Haftung
CxLEVER haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Summe der Vergütungen, die im jeweiligen SOW in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlt wurden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
9. Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem SOW. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei Beendigung übergibt CxLEVER sämtliche Kunden-Assets gemäß Ziffer 5 und unterstützt einen geordneten Übergang.
10. Referenzen
CxLEVER darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform (E-Mail genügt) als Referenz benennen und anonymisierte Mandatsergebnisse zu Marketingzwecken verwenden.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Eberswalde, Brandenburg, Deutschland, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
