GTM-Glossar · Markteintritt
Tochtergesellschaft vs. Niederlassung
Die Wahl zwischen der Gründung einer eigenen lokalen Gesellschaft, etwa einer GmbH, SAS oder BV, und der Eintragung einer unselbständigen Zweigniederlassung der Muttergesellschaft.
[01]Was es bedeutet
Eine Tochtergesellschaft ist eine eigene juristische Person mit eigener Haftung, eigener Rechnungslegung und eigener Governance. Eine Zweigniederlassung ist eine Erweiterung der ausländischen Mutter, schneller einzutragen, doch die Mutter haftet, und in manchen Ausschreibungen gilt sie als schwächerer Vertragspartner.
[02]Warum es zählt
Im europäischen Enterprise-Procurement und bei öffentlichen Ausschreibungen wird häufig die Vertragspartei bewertet. Eine lokale GmbH oder SAS kann darüber entscheiden, ob Sie überhaupt bewertet oder herausgefiltert werden – unabhängig von der Produktqualität.
[03]Wo es schiefgeht
[04]Verwandte Begriffe
