GTM-Glossar · Compliance & Recht

DORA (Digital Operational Resilience Act)

Die EU-Verordnung, die Anforderungen an IKT-Risiko und Resilienz für Finanzunternehmen und die von ihnen genutzten Technologieanbieter festlegt.

[01]Was es bedeutet

DORA gilt für Banken, Versicherer, Vermögensverwalter, Zahlungsinstitute und deren IKT-Drittdienstleister. Verträge müssen bestimmte Klauseln enthalten: Kontrolle der Unterauftragsvergabe, Datenstandort, Prüfrechte und dokumentierte Ausstiegsstrategien. Anbieter, die kritische Funktionen stützen, werden am strengsten geprüft, einschließlich Pflichten zum Resilienztest.

[02]Warum es zählt

Berührt Ihr Produkt ein EU-Finanzunternehmen, entscheidet DORA darüber, ob der Vertrag überhaupt unterschrieben werden kann. Vertriebszyklen in diese Branche bleiben dauerhaft stecken, wenn die geforderten Klauseln nicht erfüllbar sind – deshalb gehört die Vorbereitung ins Enablement-Material und nicht in die juristische Eskalation.

[03]Wo es schiefgeht

Standardbedingungen ohne Ausstiegsstrategie und ohne Prüfrechte, die Käufer aus dem Finanzsektor nicht unterschreiben können.Unterauftragsverarbeiter ohne Zustimmung des Kunden wechseln.Resilienznachweise als juristische Formalie behandeln statt als Produktanforderung.

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